Wenn zwei sich streiten...

Was ist Mediation eigentlich?


«Mediation ist ein Verfahren zur Lösung von Konflikten durch Verhandeln

unter Leitung einer neutralen Drittperson. Ziel ist eine für beide Parteien befriedigende Lösung (Win-Win)»

 

In den vergangenen Jahren und insbesondere in den letzten Monaten konnte man in den Medien immer öfter über Mediation lesen. Da der Begriff Mediation auf unterschiedlichste Arten und Weisen verwendet wird, soll Ihnen die nachfolgende, kurze Erklärung zeigen, was Mediation genau ist und worum es bei der Mediation geht.

MEdiation ist...


...ein aussergerichtliches Verfahren zur einvernehmlichen Lösung von Konflikten. Das Mediationsverfahren ist ein freiwilliges Verfahren und der Inhalt der Gespräche ist vertraulich.

 

Bei der Mediation geht es nicht um die Frage der Schuld, sondern um die Suche nach optimalen Lösungen für alle Beteiligten.

 

Die Parteien selbst umschreiben den Streitgegenstand und erklären ihre persönlichen Interessen. SIE alleine entscheiden, was Gegenstand des Mediationsverfahrens ist. Das Mediationsverfahren endet mit einer schriftlichen Mediationsvereinbarung, die für beide Parteien verbindlich ist.

 

Der Mediator leitet und strukturiert das Verfahren und hilft so den Parteien, eigenständig eine Lösung zu finden. Unabdingbar für den Mediator ist seine Allparteilichkeit (Neutralität).

Mediationen sind unter anderem in folgenden Bereichen möglich


  • Arbeitsplatz
  • Familie
  • Scheidung
  • Trennung
  • Erbangelegenheiten
  • Schule
  • Verwaltung
  • Institutionen, Vereine
  • Nachbarschaft
  • Haus-/Wohnungsbau
  • Verträgen

 

In verschiedenen Kantonen sind Mediationsverfahren bereits in das kantonale Prozessrecht integriert worden.

Was sind die Vorteile einer Mediation


  • Die Mediation dauert relativ kurz.
  • Die Mediation ist kostengünstiger als z.B. ein Gerichtsverfahren.
  • Das finanzielle Risiko einer Mediation ist beschränkt.
  • Das Mediationsverfahren kann jederzeit ohne grosse Kostenfolgen abgebrochen werden.
  • Der Verhandlungsgegenstand kann jederzeit erweitert werden.
  • Die Mediationsvereinbarung kommt nur zustande, wenn alle Beteiligten zustimmen.
  • Die Parteien verpflichten sich zu Stillschweigen.
  • Es besteht keine Öffentlichkeit der Verhandlungen